Ehrenordnung
EhrenordnungSC Frankonia 1921 Diebach e. V.
Die Vorstandschaft des SC Diebach erlässt folgende Ehrenordnung:
Der Sportverein kann für besondere Verdienste und Leistungen seine Mitglieder mit folgenden Ernennungen und Auszeichnungen ehren.1. Ehrenvorsitzender
Zum Ehrenvorsitzenden kann ernannt werden, wer das Amt des 1. Vorsitzenden mind. vier Wahlperioden inne hatte. Die Ernennung wird von der Vorstandschaft festgelegt. Ehrenvorsitzende sind vom Eintritt bei Heimspielen des SC Diebach und vom Jahresbeitrag befreit.
2. Ehrenmitglieder
Zum Ehrenmitglied kann ernannt werden, wer große Verdienste für den Verein erworben hat.
Dies können sein:
- herausragende sportliche Leistungen
- Sponsorentätigkeit
- Funktionärstätigkeit
- Ehrenamtstätigkeit.
3. Vereinsnadel / Verbandsehrungen
Die Vereinsnadel in Silber wird an Mitglieder nach 25-jähriger Mitgliedschaft verliehen.
Die Vereinsnadel in Gold wird an Mitglieder nach 50-jähriger Mitgliedschaft verliehen.
Die Mitgliedschaft wird ohne Altersbegrenzung ab Mitgliedschaftsbeginn gerechnet.
Zusätzlich werden für Funktionsträger (auch Jugendtrainer) Ehrungen durch den Bayerischen Fussball-Verband durchgeführt. Das BfV-Verbands-Ehrenzeichen in SILBER wird verliehen für 10-jährige Funktionärstätigkeit im Verein und in GOLD für 20-jährige Funktionärstätigkeit im Verein.
4. Grabreden / Trauerflor
Der 1. Vorsitzende oder einer seiner Vertreter nimmt an der Beerdigung des verstorbenen Mitglieds teil und legt nach Einzelfallentscheidung am Grab eine Schale nieder oder bestellt einen Gottesdienst.
Beim Versterben von Ehrenmitgliedern sollte beim nächsten Heimspiel die erste Mannschaft Trauerflor tragen, wenn das Spiel innerhalb von 4 Wochen nach dem Versterben stattfindet. In Ausnahmefällen kann der Vorstand auch beschließen, dass beim Versterben anderer verdienter Mitglieder ebenfalls Trauerflor für ein Spiel getragen wird.
5. Geburtstage
Der Verein (1. Vorsitzende oder Vertreter) gratuliert den Mitgliedern anlässlich ihres 70., 80., 90, 100. Geburtstages, wenn diese zu dem Zeitpunkt mindestens 10 Jahre Mitglied im Verein sind. Hierbei spricht sich der 1. Vors. mit seinem Vertreter ab.
Diese Ehrenordnung ist kein Bestandteil der Vereinssatzung und kann jederzeit geändert werden. Die Ehrenordnung wurde in Zusammenarbeit innerhalb der Vorstandschaft erstellt und den Mitgliedern bei der Generalversammlung 2012 zur Einsicht vorgelegt.
Diebach, 09.03.2012 _________________ _________________ _________________
Christian Schipper Klaus Brandenstein Ulrike Franz
1. Vorsitzender 2. Vorsitzender Ehrenamtsbeauftragte